din-108-55
幻灯片投影仪和幻灯片;直式弹夹 5×5-36 和 5×5-50;认证方案
din-108-55
Slide projectors and slides; straight cartridge 5 × 5-36 and 5 × 5-50; certification scheme
标准信息
STANDARD INFORMATION- 标准编号
- din-108-55
- 所属分类
- DIN 德国标准
- 发布机构
- DIN
- 版本年份
- 1987
- 文件语言
- 英语
- 文件格式
- 文件页数
- 6 页
- 文件大小
- 887.56 KB
中文名称为参考译名,文件语言以原文为准。
· 更新:
标准简介
OVERVIEW中文简介
该标准规定了5×5规格直式幻灯片弹夹(5×5-36和5×5-50)的类型测试和认证程序。它旨在确保弹夹符合DIN 108第8部分和第9部分的要求,以保证其在任何幻灯片投影仪中的正常运行。文档详细描述了由DGWK颁发的DIN测试和监督标志的申请、有效期及变更管理流程。
English summary
This standard specifies the type testing and certification procedures for straight slide cartridges (5×5-36 and 5×5-50). It aims to ensure that cartridges comply with DIN 108 Part 8 and Part 9 requirements to guarantee proper function in any slide projector. The document details the application, validity, and change management for the DIN test and supervision mark issued by DGWK.
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标准内容预览
DOCUMENT PREVIEWDiaprojektoren und Diapositive
Geradmagazin 5 × 5-36 und 5 × 5-50
Zertifizierungsprogramm
Slide projectors and slides; straight cartridge 5 × 5-36 and 5 × 5-50; certification scheme
Ersatz für
DIN V 108 T 55/07.87
Geradmagazine, im folgenden „Magazine" genannt, gelten als normgerecht, wenn sie auf Übereinstimmung mit den Normen DIN 108 Teil 8 und Teil 9 geprüft worden sind und wenn von der Deutschen Gesellschaft für Warenkennzeichnung GmbH (DGWK) das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen erteilt worden ist.
Inhalt
| Seite | Seite |
|---|---|
| 1 Anwendungsbereich und Zweck | 1 |
| 2 Prüfung | 1 |
| 2.1 Typprüfung | 1 |
| 2.2 Ergänzungsprüfung | 1 |
| 2.3 Prüfzeugnis | 1 |
| 3 Zeichengenehmigung | 1 |
| 3.1 Anträge auf Erteilung der Genehmigung und einzureichende Unterlagen | 1 |
| 3.2 Erteilung der Genehmigung | 1 |
| 3.3 Dauer der Genehmigung | 2 |
| 3.4 Erlöschen der Genehmigung | 2 |
| 3.5 Verlängerung der Genehmigung | 2 |
| 3.6 Ergänzung (Erweiterung) der Genehmigung | 2 |
| 4 Änderungen des geprüften und registrierten Magazins | 2 |
| 5 Kennzeichnende Angaben | 2 |
1 Anwendungsbereich und Zweck
Diese Norm legt ein Verfahren für die Typprüfung und Erteilung der Zeichengenehmigung für Geradmagazine 5 × 5 nach DIN 108 Teil 8 und Teil 9 fest.
Zweck dieses Verfahrens ist, die in DIN 108 Teil 8 und durch die Prüflehre nach DIN 108 Teil 9 gestellten Anforderungen für eine einwandfreie Funktion in jedem Diaprojektor sicherzustellen.
2 Prüfung
2.1 Typprüfung
Typprüfung durch eine von der DGWK anerkannte Prüfstelle*). Die Typprüfung umfaßt die Prüfungen nach DIN 108 Teil 8 sowie in der Lehre nach DIN 108 Teil 9.
Der Antragsteller muß hierfür 10 Magazine je Typ bei der Prüfstelle einreichen. Die Typprüfung ist nach 1 Jahr im Rahmen einer Identitätsprüfung zu wiederholen. Die Identitätsprüfung besteht in einer Überprüfung der Angaben nach Abschnitt 5 sowie einer Prüfung der Magazine in der Lehre nach DIN 108 Teil 9.
Die Prüfstelle hat ein Magazin je Typ mindestens für einen Zeitraum von 2 Jahren (d. h. 1 Jahr über den Gültigkeitszeitraum der jeweiligen Zeichengenehmigung hinaus) aufzubewahren.
2.2 Ergänzungsprüfung
Eine Ergänzungsprüfung dient der Feststellung, ob und gegebenenfalls welche Einflüsse durch Änderungen nach Abschnitt 4 bereits typgeprüfter Magazine hinsichtlich der seinerzeit geprüften Werte hervorgerufen werden. Die Ergänzungsprüfung wird als Typprüfung durchgeführt, jedoch können im Ermessen der Prüfstelle die Teile der Prüfungen wegfallen, auf deren Ergebnisse die Änderungen keinen Einfluß haben.
2.3 Prüfzeugnis
Das Prüfzeugnis muß mindestens folgende Angaben enthalten:
- a) Beschreibung des geprüften Magazins
- b) Name und Anschrift des Herstellers
- c) Namen und Anschrift des Auftraggebers
- d) Grundlage für die Prüfung (DIN-Normen mit Ausgabedatum)
- e) Datum des Probeneingangs
- f) Datum der Prüfung
- g) Prüfergebnisse
- h) Feststellung der Normenkonformität
- i) Name und Unterschrift des für die Prüfungen Verantwortlichen
3 Zeichengenehmigung
3.1 Anträge auf Erteilung der Genehmigung und einzureichende Unterlagen
Anträge auf Erteilung des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens sind formlos bei der DGWK zu stellen.
Mit dem Antrag ist ein Prüfzeugnis nach Abschnitt 2.3 einer Prüfstelle nach Abschnitt 2.1 einzureichen, das zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein darf.
3.2 Erteilung der Genehmigung
Die DGWK erteilt dem Antragsteller nach Prüfung der eingereichten Unterlagen die Genehmigung zum Führen des
*) Namen und Anschriften können bei der DGWK und dem NA Bild und Film (photokininorm), beide Burggrafenstraße 8, 1000 Berlin 30, erfragt werden.
Fortsetzung Seite 2
Normenausschuß Bild und Film (photokininorm) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1
DIN 108 Teil 55
DIN-Prüf- und Überwachungszeichens in Verbindung mit einer Registernummer. Zeichen und Registernummer dürfen nur für die dem von der Prüfstelle geprüften Magazin unverändert nachgebauten Magazine verwendet werden.
Je Typ wird eine Registernummer vergeben. Für Ausführungsarten (Untertypen) eines Typs wird dieselbe Registernummer erteilt.
Als typgleich gelten Magazine, die sich z. B. nur durch Farbe oder Handelsnamen unterscheiden.
3.3 Dauer der Genehmigung
Die Genehmigung wird für die Dauer eines Jahres erteilt, jeweils gerechnet ab Datum des Prüfzeugnisses über die erste Typprüfung. Die Gültigkeitsdauer wird in der dem Antragsteller ausgestellten Genehmigung angegeben.
3.4 Erlöschen der Genehmigung
Sofern mit Ablauf des in der Genehmigung angegebenen Gültigkeitszeitraumes keine Verlängerung der Genehmigung beantragt worden ist, erlischt die Berechtigung zum Führen des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens einschließlich der Registernummer, ohne daß es einer ausdrücklichen Mitteilung durch die DGWK bedarf.
Bei Änderungen nach Abschnitt 4 erlischt die Genehmigung mit der zugehörigen Registernummer, und für das geänderte Magazin wird nach Vorlage eines Prüfzeugnisses nach Abschnitt 2.3 über die erneute Typprüfung bzw. über die Ergänzungsprüfung eine neue Genehmigung mit neuer Registernummer erteilt.
3.5 Verlängerung der Genehmigung
Vor Ablauf der Genehmigung ist eine Verlängerung bei der DGWK zu beantragen, sofern die Berechtigung zur Zeichenführung über den in der Genehmigung genannten Zeitraum hinaus erhalten bleiben soll. Mit dem Antrag ist ein Prüfzeugnis nach Abschnitt 2.3 über die erneute Typprüfung einzureichen.
Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhält der Antragsteller von der DGWK die Verlängerung seiner Genehmigung um ein weiteres Jahr.
Die Verlängerung der Genehmigung unter Beibehaltung derselben Registernummer ist nur möglich, wenn an dem Magazin, für das die Genehmigung erteilt worden war, keine Änderungen nach Abschnitt 4 vorgenommen wurden.
3.6 Ergänzung (Erweiterung) der Genehmigung
Der Zeichennehmer kann für weitere Ausführungsarten (Formnester) desselben Typs, für den bereits eine Genehmigung erteilt ist, eine Ergänzung (Erweiterung) der Genehmigung bei der DGWK beantragen. Diese Ausführungsarten werden, sofern ein Prüfzeugnis nach Abschnitt 2.3 vorgelegt wird, von der DGWK in die Genehmigung für das bereits registrierte Magazin einbezogen und gelten als deren Bestandteil.
4 Änderungen des geprüften und registrierten Magazins
Nimmt der Zeichennehmer während des Gültigkeitszeitraumes der Genehmigung Änderungen an dem geprüften und registrierten Magazin vor, die geeignet sind, Einfluß auf die bei der ursprünglichen Typprüfung festgestellten Werte zu nehmen, so ist dies der Prüfstelle unverzüglich mitzuteilen (Kopie dieser Mitteilung erhält die DGWK).
Die Prüfstelle entscheidet, in welchem Umfang die Ergänzungsprüfung nach Abschnitt 2.2 vorzunehmen ist. Prüfzeugnisse (nach Abschnitt 2.3) hierüber sind anschließend der DGWK zuzuleiten.
Der Hersteller hat sicherzustellen, daß nur mustergerecht gefertigte Magazine ausgeliefert werden.
5 Kennzeichnende Angaben
Magazine, für die eine Zeichengenehmigung erteilt worden ist, sind mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:
a) DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit Registernummer
b) Normbezeichnung nach DIN 108 Teil 8
c) Name oder Zeichen des Herstellers bzw. Lieferers
d) Werkzeug- und Nestbezeichnungen
Diese Angaben sind dauerhaft und deutlich lesbar auf dem Magazin anzubringen; die Angaben zu c) und d) müssen Bestandteil des Werkzeuges sein. Werden Magazine in einer Verpackung geliefert, so ist diese zusätzlich mit den Angaben zu a) und b) zu versehen.
Zitierte Normen
DIN 108 Teil 8 Diaprojektoren und Diapositive; Geradmagazin 5 x 5-36 und 5 x 5-50, Maße
DIN 108 Teil 9 Diaprojektoren und Diapositive; Geradmagazin 5 x 5-36 und 5 x 5-50, Lehre für Magazinumriß und Verzahnung
Weitere Unterlagen
Zeichensatzung
Richtlinien für die Erteilung des DIN-Prüf- und Überwachungszeichens, Gebührenordnung der DGWK (Zu beziehen durch DGWK, Burggrafenstraße 6, 1000 Berlin 30)
Frühere Ausgaben
DIN V 108 Teil 55: 07.87
Änderungen
Gegenüber DIN V 108 T 55/07.87 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Vornorm in Norm überführt.
Internationale Patentklassifikation
G 03 B 23/04
2
3.2.6 Fernbedienung
Art der Fernbedienung
3.2.7 Sonderausstattung
| Art der Sonderausstattung | eingebaut | anschließbar |
|---|---|---|
| z. B. Einrichtung für Überblendsteuerung | ||
| z. B. IR-Fernbedienung |
3.2.8 Sonderzubehör (z. B. Wechselobjektive, Aufbewahrungsbehälter)
4 Technische Bewertung (Messungen)
Bei allen Messungen, bei denen eine Stromversorgung notwendig ist, ist der Diaprojektor aus einem stabilisierten Netz mit seinen Nennspannungen ± 1 % zu betreiben, sofern die Einzelprüfung (z. B. Sicherheitsprüfung) keine Abweichung davon festgelegt.
4.1 Maße
Breite m × Höhe m × Tiefe m
4.2 Gewicht in der serienmäßigen Grundausstattung
Ohne Magazin kg.
4.3 Netzanschlußleitung
Länge m. Fest angeschlossen? ja/nein
4.4 Fernbedienungsleitung
Länge m. Fest angeschlossen? ja/nein
4.5 Reichweite der drahtlosen Fernbedienung
Unter Projektionsbedingungen in m, bei direkt auf den Empfänger gerichteten Sender, mit weniger als 5 % Fehlfunktion bei 100 Betätigungen m.
4.6 Bildwechsel
4.6.1 Dauer des Bildwechsels s
4.6.2 Dauer der Dunkelphase beim Bildwechsel s
4.6.3 Intervall-Schaltung
Zeitbereich von bis s.
4.7 Konstan der Bildlage des projizierten Bildes
4.7.1 Bei der 10mal wiederholten Projektion eines Dias ist der maximale horizontale und vertikale Versatz in mm, bezogen auf die Breite und Höhe des projizierten Bildes, anzugeben. Hierbei ist vom größten für den Diaprojektor vorgesehenen Rahmenausschnitt auszugehen %.
Auftretende Winkelabweichungen sind ebenfalls anzugeben %.
4.7.2 Bei Vergleichsmessungen müssen sich die angegebenen Werte auf den gleichen Rahmenausschnitt beziehen.
4.8 Genauigkeit bei Fern- und automatischer Fokussierung
Bei Fernfokussierung sowie bei automatischer Fokussierung gelten Einstellungen dann als einwandfrei, wenn beim Versuch manueller Nachfokussierung direkt am Objektiv keine merkliche Verbesserung der Abbildungsqualität, bezogen auf den Bild-Mittenbereich, erreicht wird.
Bei Abweichungen ist der Verstellweg als Mittelwert aus 5 Messungen anzugeben mm.
Außerdem ist bei diesen Fokussierläufen die Lage des Bildes zu beobachten. Bildauswandern ist in %, bezogen auf die Diagonale, anzugeben %.
3
4.9 Besondere Eigenschaften der Autofokus-Funktion
4.9.1 Es ist die Zeitspanne zu ermitteln, die für das Nachfokussieren eines um ± 0,7 mm aus der Scharfeinstell-Ebene verschobenen Dias benötigt wird. Anzugeben ist die aus je 5 Messungen gemittelte Zeitspanne __________ s.
4.9.2 Bei mehrfachem Fokussieren auf das gleiche Dia ist der größte Unterschied dieser Positionierung bei 5 Messungen anzugeben __________ mm.
4.9.3 Der maximale Arbeitsbereich für die automatische Fokussierung ist in mm anzugeben __________ mm.
4.9.4 Die Ansprechempfindlichkeit ist die kleinste Auslenkung des Dias, auf welche die automatische Fokussierung anspricht; sie ist in mm anzugeben __________ mm.
4.10 Betriebsgeräusch
Bestimmung der Schalleistungspegel LWA nach DIN 45635-1 und DIN 45635-60.
4.10.1 Dauergeräusch __________ dB
4.10.2 Dauergeräusch und Diawechsel __________ dB
4.10.3 Dauergeräusch und Fokussiergeräusch __________ dB
4.11 Temperatur im Bildfenster nach DIN 19021-2
Meßdia-Temperaturerhöhung __________ K
4.12 Abbildungseigenschaften nach DIN 19045-7
4.13 Lichtmessung nach DIN 19045-8
4.14 Prüfzeichen
Es sind die erteilten Prüfzeichen anzugeben, z. B. CE-, GS-, VDE-, Funksturzzeichen usw.
5 Beurteilungen
ANMERKUNG: Die folgenden Bewertungspunkte führen nicht zu Zahlenkennwerten, erlauben aber für Vergleichsteste das Aufstellen eines Bewertungsprogramms (z. B. zur Handhabung oder Verständlichkeit der Bedienungsanleitung).
Für diese Bewertung sollten nicht nur Spezialisten, sondern auch gewöhnliche Anwender herangezogen werden.
5.1 Zustand des Gerätes bei Übernahme
5.2 Gebrauchsanleitung
Ist die Gebrauchsanleitung (siehe DIN 19090-1) vollständig, klar und verständlich? ja / nein
Hat sie Hinweise zur Behebung einfacher Störungen? ja / nein
5.3 Handhabung
Vorbereiten zum Betrieb __________
Bedienbarkeit __________
Beschriftung oder Symbole? __________
Anordnung und „Griffigkeit“ der Bedienelemente __________
Standfestigkeit des Diaprojektors __________
Höhenverstellung der Füße? ja/nein
Rutschfest? ja/nein
Wird die Unterlage verkratzt oder verfärbt? __________
Fernbedienung (Handlichkeit und Komfort) __________
Auswechseln der Lampe __________
4
5.4 Betrieb mit und ohne Magazin
EinzelDia-Projektion möglich? ja/nein Wie?
Diabetrachtung? ja/nein Wie?
Manuelle Dia-Entnahme bei einem in den Diaprojektor eingesetzten Magazin möglich? ja/nein
Ist in der Projektion (auf der Bildwand) eine Bewegung des Bildes beim Diawechsel sichtbar? ja/nein
Diaport:
Manueller Bildwechsel? ja/nein
Motorischer Bildwechsel durch Transportschalter
a) am Gerät ja/nein
b) im Fernbedienungs-Handstück ja/nein
Kann das Magazin vorwärts und rückwärts transportiert werden? ja/nein
5.5 Lampenjustierung
Möglichkeit vorhanden? ja/nein wenn ja, welche?
5.6 Lichtzeiger
Ist ein Lichtzeiger vorhanden? ja/nein
Fokussierbar ja/nein für Abstand von bis m
Wenn fest eingestellt, auf welchen Abstand? m
Erkennbarkeit des Symbols auf der Bildwand (relative Aussage zu Helligkeit und Schärfe)
5.7 Modifizierung des Kondensors
5.7.1 Formatwechsel
Ist bei Formatwechsel ein Umbau des Kondensors vorgesehen? ja/nein
Wenn ja, wie?
5.7.2 Objektivwechsel
Ist bei Objektivwechsel ein Umbau des Kondensors vorgesehen? ja/nein
Wenn ja, wie?
5.8 Sonderausstattungen
Beurteilung der unter 2.2.7 angegebenen Sonderausstattungen (z. B. Zeitschalter)
5.9 Störlicht
Tritt aus dem Diaprojektor Störlicht aus? ja/nein
Stört es den Betrachter beim Betrachten des Bildes? ja/nein
6 Dauerversuch
Zur Bewertung ist ein Magazin zu verwenden, das mit verschiedenen gerahmten Dias bestückt ist. Hierbei sind Dia-Rahmen nach DIN 108-1, Ausführung OG (ohne Glasplatten) und MG bzw. AN (mit Glasplatten) zu verwenden. Die Rahmen müssen für den jeweiligen Diaprojektor vorgesehen sein.
Der Dauerversuch ist bei Normalklima DIN 50014 — 23/50-2 durchzuführen. Es sind 60 Zyklen mit Diawechsel (Zyklus A) und 60 Zyklen ohne Diawechsel, jedoch mit einem gerahmten Dia in der Projektionsebene (Zyklus B) durchzuführen. Jeder Zyklus umfasst 1 Stunde 45 Minuten Betriebszeit und 15 Minuten Pause. In jedem Zyklus A sind 300 Diawechsel durchzuführen.
Störungen und Schäden sind zu protokollieren.
5
5.1.3
Im Anschluß hieran sind die Dia-Rahmen unmittelbar nach der Herausnahme aus dem Temperaturschrank in eine senkrecht gehaltene Prüfvorrichtung nach Bild 5 einzusetzen und müssen frei, ohne jede zusätzliche Kraft, hindurchfallen. Das Maß x ist entsprechend der Tabelle 1 (z. B. beim Dia mit der Nenngröße 5 × 5 auf cmax = 2 mm bzw. 3,2 mm) in der Prüfvorrichtung einzustellen.
Bild 5. Prüfvorrichtung zum Ermitteln der Dicke der Dia-Rahmen; Abstand mit Endmaßen abgestimmt
5.1.4
Es sind 5 Dia-Rahmen gleicher Fertigungsserie zu untersuchen.
5.1.5
Dia-Rahmen gelten als funktionssicher, wenn sie den Anforderungen nach Abschnitt 5.1.3 entsprechen.
5.2 Untersuchung der Formveränderung zum Vermeiden von negativen Einflüssen des Dia-Rahmens auf die Qualität des projizierten Bildes
5.2.1
Im unmittelbaren Anschluß an die Wärmebelastung nach Abschnitt 5.1.2 sind die Dia-Rahmen in eine senkrecht gehaltene Prüfvorrichtung nach Bild 6 einzusetzen und müssen frei, ohne jede zusätzliche Kraft, hindurchfallen. Diese Untersuchung ist in zwei Lagen des Dia-Rahmens zur Prüfvorrichtung (Hoch- und Querformat) durchzuführen. Das Maß a ist entsprechend der Tabelle 1 plus 1 mm zum Ausgleich von Toleranzen einzustellen.
Bild 6. Prüfvorrichtung zum Bestimmen der Formveränderungen von Dia-Rahmen
5.2.2
Es sind 5 Dia-Rahmen gleicher Fertigungsserie zu untersuchen, wobei die ungünstigsten Werte als Untersuchungsergebnis gelten.
6 Anforderungen an Dias für nichtautomatische und automatische Vorführung mit Stehbildprojektoren
Beim Verwenden in automatischen Diaprojektoren müssen bei Dias der Nenngrößen 7 × 7 und 5 × 5, um Störungen bei der automatischen Vorführung vorzubeugen, Formabweichungen, z. B. durch Schriftzeichen, Grat, Klimaverhalten, vermieden werden.
Die gegenseitige Versetzung der Dia-Rahmenhälften nach Abschnitt 3 bei Dias der Nenngrößen 7 × 7 und 5 × 5 darf maximal 0,3 mm betragen. Bei automatischen Diaprojektoren mit Prismenführung für das Dia sollte die Versetzung der Dia-Rahmenhälften 0,1 mm möglichst nicht überschreiten. Auch dürfen die im rechten Winkel zueinander liegenden Außenmaße a × b mit ihren Grenzabmaßen nicht überschritten werden.
Anmerkung: Dias mit Glaseinfassung (siehe Erläuterungen) sind nicht automatsicher.
6
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