DIN 278(1)
静力荷载下的陶土空心板(Hourdis)和空心砖
DIN 278(1)
Hollow clay tiles (Hourdis) and hollow bricks; statically loaded
标准信息
STANDARD INFORMATION- 标准编号
- DIN 278(1)
- 所属分类
- DIN 德国标准
- 发布机构
- DIN
- 版本年份
- 1997
- 文件语言
- 英语
- 文件格式
- 文件页数
- 6 页
- 文件大小
- 32.22 MB
中文名称为参考译名,文件语言以原文为准。
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标准简介
OVERVIEW中文简介
该标准规定了用于建筑结构的陶土空心板(Hourdis)和空心砖的技术要求、分类及测试方法。适用范围包括作为楼板中间构件、预制墙板空心砖以及轻质隔墙长孔砖的静力荷载产品,涵盖了尺寸、密度、抗压强度、吸水率及抗冻性等指标。
English summary
This standard specifies the technical requirements, classification, and testing methods for hollow clay tiles (Hourdis) and hollow bricks used in construction. It covers products subjected to static loads, including those used as intermediate components for floors, hollow bricks for prefabricated wall panels, and long-hole bricks for lightweight partitions, detailing dimensions, density, compressive strength, water absorption, and frost resistance.
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标准内容预览
DOCUMENT PREVIEWTonhohlplatten (Hourdis) und Hohlziegel statisch beansprucht
Hollow clay tiles (Hourdis) and hollow bricks; statically loaded
Hourdis et tuiles sans emboîtement; statiquement fatigué
Diese Norm ist den obersten Bauaufsichtsbehörden vom Institut für Bautechnik, Berlin, zur bauaufsichtlichen Einführung empfohlen worden.
Die Benennung „Last“ wird für Kräfte verwendet, die von außen auf ein System einwirken; das gilt auch für zusammengesetzte Wörter mit der Silbe ... „Last“ (siehe DIN 1080 Teil 1).
Maße in mm
Inhalt
| Seite | Seite |
|---|---|
| 1 Geltungsbereich | 7 Wasseraufnahme |
| 2 Mitgeltende Normen | 8 Frostbeständigkeit |
| 3 Begriff | 9 Gehalt an schädlichen Stoffen |
| 4 Tonhohlplatten (Hourdis) als Zwischenbauteile für Decken (HD) | 10 Bezeichnung |
| 5 Hohlziegel für vorgefertigte Wandtafeln (HV, HW) | 11 Kennzeichnung |
| 6 Tonhohlplatten (Hourdis) als Langlochziegel für leichte Trennwände (HT) | 12 Prüfung |
| 13 Überwachung (Güteüberwachung) | |
| 14 Lieferschein | |
| Weitere Normen |
1 Geltungsbereich
Diese Norm gilt für Tonhohlplatten (Hourdis) und Hohlziegel die verwendet werden
a) als lasttragende Zwischenbauteile zwischen Deckenträgern aus Stahl, Stahlbeton, Spannbeton oder Holz
b) als Hohlziegel für vorgefertigte Wandtafeln
c) als Langlochziegel für leichte Trennwände
2 Mitgeltende Normen
DIN 862 Maßschieber (Schieblehre); Begriffe, Anforderungen, Prüfung
DIN 50 014 Klimate und ihre technische Anwendung; Normalklimate
3 Begriff
Tonhohlplatten (Hourdis) und Hohlziegel sind dünnwandige Hohlkörper aus geformten und gebrannten tonigen Massen mit oder ohne Zusatz von Magerungsmitteln oder porenbildenden Stoffen.
DIN 51 220 Werkstoffprüfmaschinen; Allgemeine Richtlinien
DIN 51 223 Werkstoffprüfmaschinen; Druckprüfmaschinen
DIN 51 227 Werkstoffprüfmaschinen; Biegeprüfmaschinen
Fortsetzung Seite 2 bis 8
Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
1
4 Tonhohlplatten (Hourdis) als Zwischenbauteile für Decken (HD)
4.1 Formen und Querschnitte
Tonhohlplatten haben einen rechteckigen Querschnitt (Beispiele siehe Bilder 1 bis 4). Die Dicke der Außenwände ta muss mindestens 9 mm, die Stegdicke ti mindestens 7 mm betragen.
Bild 1.
Bild 2.
Bild 3.
Bild 4.
Die Lochanordnung soll für die Dicke s < 100 mm einreihig (siehe Bilder 1, 2 und 3), für die Dicke s ≥ 100 mm zweireihig (siehe Bild 4) mit durchgehenden Stegen erfolgen.
Die Lochbreite b0 darf 60 mm nicht überschreiten.
An den Außenflächen dürfen unter Beachtung der Mindestwanddicke Rillen vorhanden sein, deren Innenkanten gerundet sein müssen; es müssen jedoch an den Ober- und Unterseiten mindestens 80 % der Profilaußenkante erhalten bleiben (siehe Bild 5). An den Seitenflächen dürfen auch Vertiefungen bis 5 mm vorhanden sein.
Bild 5. Ausbildung der Außenflächen bei Tonhohlplatten (Hourdis) (Beispiel)
Tonhohlplatten mit Nut und Feder an den Schmalseiten sind nach Bild 6 auszuführen.
Bild 6. Nut und Feder bei Tonhohlplatten (Hourdis)
Tonhohlplatten dürfen an den Längsenden eine Abschrägung von höchstens 30° zur Senkrechten haben (siehe Bild 7).
Bild 7. Tonhohlplatten (Hourdis) mit Schrägschnitt-Längsenden
Auflagerausklinkungen nach Bild 8 an den Längsenden, mit Auflagerbreiten von 25 bis 30 mm sind zulässig bei Tonhohlplatten mit horizontalem Mittelsteg und Dicken s ≥ 100 mm.
Bild 8. Tonhohlplatten (Hourdis) mit Auflagerausklinkungen
Tonhohlplatten sollen gerade und eben sein. Die Abweichung einer Lagerecke von der Auflagerebene darf höchstens 3 % der Breite, die Verkrümmung zwischen zwei Lagercken nach oben oder unten und nach der Seite höchstens 1,5 % der Länge betragen (siehe Bild 9).
Bild 9. Zulässige Verkrümmungen bei Tonhohlplatten (Hourdis)
2
4.2 Außenmaße, Gewichte und Rohdichten
Für die Außenmaße und die zulässigen Abweichungen gilt Tabelle 1.
| Breite b ± 3 % | Länge l 0 -1,5 % | Dicke s +3 % 0 |
|---|---|---|
| 200 250 | 500 | 60 70 80 100 120 |
| 600 | ||
| 700 | ||
| 800 | ||
| 900 | ||
| 1000 1100 |
Für Gewichte und Rohdichten gilt Tabelle 2.
| Dicke s +3 % 0 | Gewichte lufttrocken kg/m² max. | Rohdichte- klasse¹) |
|---|---|---|
| 60 | 48 | 0,8 |
| 70 | 53 | |
| 80 | 64 | |
| 100 | 92 | 1 |
| 120 | 100 | |
| ¹) Z. B. sind Tonhohlplatten der mittleren Rohdichte von 0,81 kg/dm³ in die Rohdichteklasse 1 einzuordnen. | ||
4.3 Bruchlast
Für die Mindestbruchlast gilt Tabelle 3.
Für Tonhohlplatten mit Auflagerausklinkung nach Bild 8 gelten nur die für die Dicke 60 mm angegebenen Werte.
| Platten- länge l | Plattenbreite b 200 | 250 | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Plattendicke s | ||||||||||
| 60 | 70 | 80 | 100 | 120 | 60 | 70 | 80 | 100 | ||
| Bruchlast kN min. | ||||||||||
| 700 | 5,6 | 6,6 | 8,5 | 11,6 | 15,6 | 7,0 | 8,2 | 10,6 | 14,5 | |
| 800 | 5,0 | 6,0 | 7,8 | 10,8 | 14,8 | 6,2 | 7,5 | 9,7 | 13,5 | |
| 900 | 4,4 | 5,2 | 7,0 | 9,8 | 13,8 | 5,5 | 6,5 | 8,7 | 12,0 | |
| 1000 | 4,0 | 4,8 | 6,5 | 9,4 | 13,4 | 5,0 | 6,0 | 8,1 | 11,8 | |
| 1100 | 3,7 | 4,6 | - | - | - | 4,8 | 5,7 | - | - | |
5 Hohlziegel für vorgefertigte Wandtafeln
5.1 Hohlziegel für Verbundtafeln (HV)
5.1.1 Form und Querschnitt
Bild 10. Hohlziegel mit einem Mittelsteg (Beispiel)
Bild 11. Hohlziegel mit zwei Mittelstegen (Beispiel)
Hohlziegel haben einen rechteckigen Querschnitt und sind an den Außenwandrungen profiliert (Beispiele siehe Bilder 10 und 11). Es dürfen Seitenleisten vorhanden sein. Die Profile können rund oder schwalbenschwanzförmig ausgebildet sein. Die Dicke der Außenwandrungen ta muß mindestens 8 mm betragen. Die Stegdicke ti muß bei Anordnung eines Mittelsteges mindestens 8 mm, bei mehreren Mittelstegen mindestens 5 mm betragen. Bei einer Dicke s der Hohlziegel von 80 mm darf auf die Mittelstegen in Richtung der Breite b verzichtet werden.
5.1.2 Außenmaße, Gewichte und Rohdichten
Für die Außenmaße und die zulässigen Abweichungen gilt Tabelle 4.
3
Seite 4 DIN 278
| Breite b ±3 % |
Länge l ±1,5 % |
Dicke s ±3 % |
|---|---|---|
| 200 bis 313 | 250 330 |
80 100 120 140 |
5.1.3 Gewichte und Rohdichten
Für Gewichte und Rohdichten gilt Tabelle 5.
| Dicke s ±3 % |
Länge l ±1,5 % |
Gewichte lufttrocken kg/Stck. bezogen auf die Breite 313 mm | Rohdichteklasse1) |
|---|---|---|---|
| 80 | 250 | 7,5 | 1,2 |
| 330 | 10,0 | ||
| 100 | 250 | 8,0 | 1 |
| 330 | 10,5 | ||
| 120 | 250 | 9,5 | 1 |
| 330 | 12,5 | ||
| 140 | 250 | 9,0 | 0,8 |
| 330 | 12,0 |
1) Z. B. sind Hohlziegel der mittleren Rohdichte von 1,01 kg/dm3 in die Rohdichteklasse 1,2 einzuordnen.
5.1.4 Druckfestigkeit
Die Druckfestigkeiten in Richtung der Lochkanäle sind in Tabelle 6 festgelegt.
| Druckfestigkeitsklasse | Druckfestigkeit Mittelwert N/mm2 | Druckfestigkeit kleinster Einzelwert N/mm2 |
|---|---|---|
| 6 | 7,5 | 6,0 |
| 12,5 | 16,0 | 12,5 |
| 18 | 22,5 | 18,0 |
| 24 | 30,0 | 24,0 |
| 38 | 45,0 | 38,0 |
5.2 Hohlziegel für Wandtafeln (HW)
5.2.1 Form und Querschnitt
Es gelten die Bilder 1, 2 und 4. Außerdem dürfen Hohlziegel mit Fußleisten, mit mittlerer Aussparung an einer Außenfläche nach Bild 12 oder ohne Aussparung in einer Außenfläche nach Bild 13 verwendet werden.
Bild 12. Hohlziegel mit mittlerer Aussparung
Bild 13. Hohlziegel ohne Aussparung
Die Fußleisten sollen Bild 14 entsprechen. Die mittlere Aussparung muß mindestens 30 mm und soll höchstens 50 mm tief sein. Die Hohlziegel müssen an den Enden eine gerade, senkrecht zu den Außenflächen verlaufende Schnittfläche haben.
Bild 14. Fußleiste eines Hohlziegels
5.2.2 Außenmaße, Gewichte und Rohdichten
Für die Außenmaße und die zulässigen Abweichungen gilt Tabelle 1. Zusätzlich dürfen Hohlziegel mit Dicken von 50 mm verwendet werden. Die Schnittlänge darf auf 300 bzw. 250 mm verringert werden. Für Gewichte und Rohdichten gilt Tabelle 2; für die Dicke s = 50 mm darf bei einer Rohdichte von max. 0,80 kg/dm3 das Gewicht (lufttrocken) 43 kg/m2 nicht überschreiten.
5.2.3 Druckfestigkeiten
Die Druckfestigkeiten in Richtung der Lochkanäle sind in Abhängigkeit von der Rohdichte in Tabelle 7 festgelegt.
| Rohdichteklasse | Druckfestigkeitsklasse | Druckfestigkeit Mittelwert N/mm2 | Druckfestigkeit kleinster Einzelwert N/mm2 |
|---|---|---|---|
| 0,8 | 6 | 7,5 | 6,0 |
| 1 | 12,5 | 16,0 | 12,5 |
| 1,2 | 18 | 22,5 | 18,0 |
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6 Tonhohlplatten (Hourdis) als Langlochziegel für leichte Trennwände (HT)
6.1 Form und Querschnitt
Es gelten die Bilder 1, 2, 3 und 4, Tonhohlplatten mit Dicken von 100 mm und 120 mm erhalten Doppelstege entsprechend Bild 15. Hinsichtlich der Lochbreiten, Wandungs- und Stegdicken ist Abschnitt 4.1 zu beachten.
6.2 Außenmaße, Gewichte und Rohdichten
Für die Außenmaße und die zulässigen Abweichungen gilt Tabelle 1, für Gewichte und Rohdichten Tabelle 2. Für Tonhohlplatten nach Bild 15 gelten die Gewichte nach Tabelle 8.
| Dicke s mm | Gewichte lufttrocken kg/m² | Rohdichteklasse 1) |
|---|---|---|
| 100 | 90 | 0,8 |
| 120 | 107 | |
| 100 | 109 | 1 |
| 120 | 130 | |
| 1) Z. B. sind Tonhohlplatten der mittleren Rohdichte von 0,81 kg/dm³ in die Rohdichteklasse 1 einzuordnen. | ||
Bild 15. Tonhohlplatten (Hourdis) als Langlochziegel für leichte Trennwände
6.3 Druckfestigkeit
Die Druckfestigkeit muß senkrecht zur Lochkanalrichtung im Mittel 2,5 N/mm² (kleinster Einzelwert 2,0 N/mm²) betragen.
7 Wasseraufnahme
Tonhohlplatten müssen mindestens 12 Gew.-% Wasseraufnehmen.
8 Frostbeständigkeit
Ein Nachweis für Frostbeständigkeit wird nur für Tonhohlplatten und Hohlziegel verlangt, die im Freien der direkten Feuchtigkeitseinwirkung ausgesetzt sind.
9 Gehalt an schädlichen Stoffen
Tonhohlplatten und Hohlziegel sollen frei von Stoffen sein, die zu Schäden wie Rißbildungen, Abblättern, Gefügezerstörung oder schädlichem Ausblühen führen.
Die Prüfung nach Abschnitt 12.7 gilt als bestanden, wenn keine Gefügezerstörung, starke Rißbildungen oder je 100 cm² Oberfläche nicht mehr als 5 Absprengungen über Einschüssen auftreten. Absprengungen dürfen nicht tiefer als 3 mm sein.
Ist keine sichere Beurteilung möglich, so ist der Nachweis zu führen, daß die einer Prüfung auf treibende Einschüsse unterworfene Tonhohlplatte bzw. Hohlziegel den Bedingungen (Mindestbruchlast oder Druckfestigkeit) der geforderten Festigkeitsklasse entspricht.
10 Bezeichnung
Tonhohlplatten und Hohlziegel sind in der Reihenfolge DIN-Hauptnummer, Art (HD für Tonhohlplatten als Zwischenbauteile für Decken, HV für Hohlziegel für Verbundtafeln, HW für Hohlziegel für Wandtafeln, HT für Langlochziegel für leichte Trennwände), Maße (Breite × Länge × Dicke), zu bezeichnen.
Bezeichnungsbeispiel:
Bezeichnung einer Tonhohlplatte (HD) mit einer Breite von 200 mm, einer Länge von 800 mm und einer Dicke von 70 mm:
Tonhohlplatte DIN 278 – HD 200 × 800 × 70
Ausführungen wie z. B. Nut und Feder, Schrägschnitt-Längsenden, Auflagerausklinkungen, Anzahl der Mittelstege und Profilierungen der Außenwände sind zu vereinbaren.
Nur Tonhohlplatten und Hohlziegel, die den Bestimmungen dieser Norm entsprechen, dürfen Tonhohlplatten bzw. Hohlziegel nach DIN 278 genannt werden.
11 Kennzeichnung
Jede Tonhohlplatte und jeder Hohlziegel ist mit einem Zeichen zu versehen, aus welchem einwandfrei die Herstellerfirma festgestellt werden kann.
12 Prüfung
12.1 Form und Maße
12.1.1 Meßgeräte
Für die Messungen der Länge ist ein Maßstab oder eine Meßlatte mit Millimetereinteilung ausreichend. Für die Messungen der Breite und Dicke ist ein Meßschieber nach DIN 862 zu verwenden, dessen Meßschenkel und Meßbereich mindestens so groß sind wie die größte Querschnittsabmessung der Probe.
12.1.2 Durchführung
Länge, Breite und Dicke der Tonhohlplatte bzw. des Hohlziegels werden an zwei verschiedenen Stellen der Einzelprobe gemessen, die Ergebnisse der beiden Messungen gemittelt und auf ganze Millimeter gerundet angegeben. Außerdem ist festzustellen, ob die Mindestmaße für die Wandungsdicke, die Fußleistenbreite oder die Auflagertiefe eingehalten sind.
Bei der Messung der Verkrümmung nach Bild 9 wird die Tonhohlplatte mit einer Längs- oder Breitseite auf eine ebene Unterlage gedrückt, Abweichungen von der Geraden mit Hilfe eines Meßkeiles ermittelt und auf ganze Millimeter gerundet.
12.2 Rohdichte
12.2.1 Begriff
Die Rohdichte ρ ist der Quotient aus dem Gewicht und dem Volumen der nach Abschnitt 12.2.2 getrockneten Tonhohlplatte bzw. des Hohlziegels einschließlich aller durch die Lochung erzeugten Hohlräume.
5
12.2.2 Durchführung
Probenabschnitte der Tonhohlplatte bzw. des Hohlziegels sind bei etwa 105 °C bis zur Gewichtsconstanz zu trocknen. Die Gewichtsconstanz gilt als erreicht, wenn das Gewicht sich innerhalb von 6 Stunden um nicht mehr als 0,1 % ändert. Nach dem Abkühlen wird die Probe auf etwa 0,1 Gew.-% gewogen. Das Volumen V wird aus den äußeren Maßen der Tonhohlplatte bzw. des Hohlziegels bestimmt. Rillen und Einsparungen nach Bild 5 in den Tonhohlplattenwandungen werden übermessen. Der Volumenanteil der Fußleisten und die Neigungen der Außenwandungen oder Vorsprünge für die Auflagerung sind zu berücksichtigen. Bei der Eigenüberwachung kann auf die Trocknung bei 105 °C verzichtet werden, wenn die Probe in einem geschlossenen Raum bei mindestens 18 °C und höchstens 65 % Feuchte zwei Tage lang gelagert wird.
12.2.3 Auswertung
Die Rohdichte ϱ wird errechnet aus dem Trockengewicht md (aus der letzten Wägung) und dem Volumen V der nach Abschnitt 12.2.2 getrockneten Tonhohlplatte bzw. des Hohlziegels nach der Formel
ϱ = md / V
Alle Einzelwerte und der arithmetische Mittelwert aller Einzelwerte sind im Prüfbericht in kg/dm3 auf 2 Stellen hinter dem Komma anzugeben.
12.3 Druckfestigkeit
12.3.1 Allgemeines
Die Druckfestigkeitsprüfung von Hohlziegeln für Verbundtafeln und Wandtafeln und von Langlochziegeln für leichte Trennwände erfolgt senkrecht zur Lochkanalrichtung.
12.3.2 Prüfmaschinen
Der Druckversuch ist mit einer Druckprüfmaschine nach DIN 51 223 mindestens der Klasse 2 nach DIN 51 220 durchzuführen. Über ihre Zuverlässigkeit muß eine höchstens 2 Jahre alte Bescheinigung einer hierfür anerkannten Prüfstelle vorliegen.
12.3.3 Durchführung
Die Druckfestigkeit ist an lufttrockenen Proben festzustellen. Die Proben sind in der Länge durch Schnitt auf 250 mm zu kürzen. Die Probekörper sind nach einer Wasserlagerung von mindestens einer Stunde an den Druckflächen mit Zementmörtel aus
1 Raumeil Zement der Festigkeitsklasse Z 45 F
1 Raumeil gewaschenem Natursand der Korngruppe 0/1 mm
abzugleichen. Die Abgleichschichten müssen planparallel und sollen nicht dicker als 5 mm sein. Die Abgleichschichten müssen bei der Druckfestigkeitsprüfung ausreichend erhärtet und lufttrocken sein.
Nach dem Abgleichen sind die Proben mindestens 2 Tage lang feucht und anschließend mindestens 2 Tage lang an der Luft bei 15 bis 22 °C zu lagern.
Die Prüfkraft muß über den Schwerpunkt der Querschnittsfläche des Probekörpers angreifen und durch biegesteife Druckplatten gleichmäßig auf die Prüffläche übertragen werden.
Die Beanspruchung ist langsam und stetig um 0,2 bis 0,3 MN/m2 je Sekunde zu steigern. Unmittelbar vor dem Bruch darf die Vorschubgeschwindigkeit des Arbeitskolbens der Prüfmaschine nicht mehr verändert werden.
12.3.4 Auswertung
Die Druckfestigkeit β ist aus der Höchstkraft F und der Querschnittsfläche A einschließlich der Lochquerschnitte aus der Formel
β = F / A
zu berechnen.
Im Prüfbericht sind die Einzelwerte und das arithmetische Mittel der Druckfestigkeit in N/mm2 auf ganze Zahlen gerundet anzugeben.
12.4 Bruchlast
12.4.1 Prüfmaschinen
Die Tonhohlplatten sind in einer Biegeprüfmaschine nach DIN 51 227 mindestens der Klasse 3 nach DIN 51 220 oder einer gleichwertigen Prüfeinrichtung zu prüfen. Über die Zuverlässigkeit der Biegeprüfmaschine muß eine höchstens 2 Jahre alte Bescheinigung einer hierfür anerkannten Prüfstelle vorliegen.
12.4.2 Durchführung
Die Prüfung der Bruchlast erfolgt an lufttrockenen Tonhohlplatten. Zur Prüfung werden die Proben als Balken auf zwei Stützen frei drehbar gelagert und in den Viertelpunkten mit je einer über die ganze Probenbreite gleichmäßig verteilten Einzellast bis zum Bruch belastet. Zur gleichmäßigen Lastverteilung werden an den Auflager- und Lasteintragungsstellen 25 mm breite und 5 mm dicke Streifen aus Gips oder Zementmörtel angebracht. Die Stützweite muß 25 mm kleiner als die Länge der Tonhohlplatten sein (siehe Bild 16).
Die Biegeauflager und Biegeschneiden sind aus Stahl und abgerundet.
Die Belastung ist gleichmäßig so zu steigern, daß der Bruch nicht vor Ablauf einer Minute eintritt.
Bild 16. Anordnung der Bruchlastprüfung
12.4.3 Auswertung
Die Einzelwerte der Bruchlasten sind auf 0,05 kN gerundet anzugeben.
12.5 Wasseraufnahme (Unterwasserwägung)
12.5.1 Begriff
Als Wasseraufnahme wird diejenige Menge Wasser bezeichnet, welche die Tonhohlplatten nach der Prüfung in Gew.-% bezogen auf das Trockengewicht haben.
12.5.2 Durchführung
Auf 100 mm gekürzte lufttrockene Tonhohlplatten werden gewogen (md) und zunächst bis zu 50 mm ihrer Höhe auf der schmalen Außenseite in Wasser von Raumtemperatur (18 bis 28 °C nach DIN 50 014) gelagert (Beginn der Wasserlagerung). Nach Ablauf einer Stunde wird das
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