din-106-2
钙硅酸盐砌块 - 第2部分:外墙砌块和面砖
din-106-2
Calcium silicate units — Part 2: External units and facing units
标准信息
STANDARD INFORMATION- 标准编号
- din-106-2
- 所属分类
- DIN 德国标准
- 发布机构
- DIN
- 版本年份
- 2003
- 文件语言
- 英语
- 文件格式
- 文件页数
- 6 页
- 文件大小
- 5.04 MB
中文名称为参考译名,文件语言以原文为准。
· 更新:
标准简介
OVERVIEW中文简介
该标准规定了用于可见砌体工程的钙硅酸盐外墙砌块(KS-Vormauersteine)和面砖(KS-Verblender)的技术要求。内容涵盖产品的形状、原材料、尺寸公差、抗压强度、抗冻性能及标识方法,适用于建筑外墙及立面装饰用砌块。
English summary
This standard specifies the technical requirements for calcium silicate external units and facing units used in visible masonry. It covers specifications for shape, raw materials, dimensions, compressive strength, frost resistance, and marking, applicable to building exteriors and facade cladding.
以上为根据文件整理的内容简介。
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标准内容预览
DOCUMENT PREVIEWKalksandsteine
Teil 2: Vormauersteine und Verblender
| ICS 91.100.15 | Vornorm | Ersatz für DIN 106-2:1980-11 |
Calcium silicate units — Part 2: External units and facing units
Briques silicocalcaires — Partie 2: Briques extérieures et briques de parement
Eine Vornorm ist das Ergebnis einer Normungsarbeit, das wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder wegen des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN noch nicht als Norm herausgegeben wird.
Erfahrungen mit dieser Vornorm sind erbeten an den Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V., 10772 Berlin (Hausanschrift: Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin).
Fortsetzung Seite 2 bis 13
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
© DIN Deutsches Institut für Normung e. V. · Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e. V., Berlin, gestattet. Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
Ref. Nr. DIN V 106-2:2003-02
Preisgr. 07
Vertr.-Nr. 0007
1
Inhalt
| Seite | |
|---|---|
| Vorwort | 3 |
| 1 Anwendungsbereich | 3 |
| 2 Normative Verweisungen | 4 |
| 3 Begriffe | 4 |
| 4 Anforderungen | 4 |
| 4.1 Form | 4 |
| 4.2 Ausgangsstoffe | 4 |
| 4.3 Grifhilfen und Löcher | 4 |
| 4.4 Stirn- und Lagerflächenausbildung | 5 |
| 4.5 Maße und Grenzabmaße | 5 |
| 4.6 Stein-Rohdichte | 7 |
| 4.7 Stein-Druckfestigkeit | 7 |
| 4.8 Frostwiderstand | 8 |
| 4.9 Einschlüsse, Ausblühungen und Verfärbungen von KS-Verblendern | 8 |
| 5 Bezeichnung | 8 |
| 5.1 Allgemeines | 8 |
| 5.2 Kurzzeichen | 9 |
| 5.3 Bezeichnungsbeispiele | 9 |
| 6 Kennzeichnung | 10 |
| 7 Prüfung | 11 |
| 7.1 Maße | 11 |
| 7.2 Stein-Rohdichte | 11 |
| 7.3 Stein-Druckfestigkeit | 11 |
| 7.4 Frostwiderstand | 11 |
| 8 Übereinstimmungsnachweis | 12 |
| 8.1 Allgemeines | 12 |
| 8.2 Werkseigene Produktionskontrolle | 12 |
| 8.3 Fremdüberwachung | 12 |
| 9 Lieferschein | 13 |
Tabellen
| Tabelle 1 — Nennmaßea,b von Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-, Plan- und Fasersteinen | 5 |
| Tabelle 2 — Nennmaße von Planelementen | 6 |
| Tabelle 3 — Grenzabmaße bei KS-Vormauersteinen | 6 |
| Tabelle 4 — Grenzabmaße bei KS-Verblendern | 7 |
| Tabelle 5 — Stein-Rohdichte | 7 |
| Tabelle 6 — Stein-Druckfestigkeit | 8 |
| Tabelle 7 — Format-Kurzzeichen (Beispiele) | 10 |
| Tabelle 8 — Druckfestigkeitsklassen-Kennzeichnung | 10 |
| Tabelle 9 — Rohdichteklassen-Kennzeichnung | 11 |
2
Vorwort
Diese Vornorm wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau), Fachbereich 06 "Mauerwerksbau", Arbeitsausschuss 06.12.00 "Kalksandsteine", erarbeitet. Sie dokumentiert den nationalen Stand der Technik. Ein Entwurf war als DIN 106-2: 2000-05 veröffentlicht worden.
Änderungen
Gegenüber DIN 106-2:1980-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) sachliche und redaktionelle Anpassung des Inhalts an neue Erkenntnisse;
b) Aufnahme von Plansteinen, Planelementen, Fasensteinen, Riemchen und Formsteinen;
c) Aufnahme einer Mindeststegsummendicke für Loch- und Hohlblocksteine;
d) Erhöhung des zulässigen Querschnitts von Grifföffnungen;
e) Anforderungen an die Einzellöcher auf den Lochdurchmesser bezogen;
f) Festlegung der Anforderungen an den Durchmesser der Einzellöcher bei Loch- und Hohlblocksteinen in Abhängigkeit von der Lochreihenanzahl;
g) Aufnahme zusätzlicher Maße für Länge, Breite und Höhe in Tabelle 1 sowie Streichung des Breitenmaßes 490 mm;
h) Aufnahme der Druckfestigkeitsklassen 10 und 16 sowie Streichung der Druckfestigkeitsklassen 36, 48 und 60 in Tabelle 6;
i) Ersatz von "Überwachung (Güteüberwachung)" durch "Übereinstimmungsnachweis" und Anpassung des gesamten Abschnitts an die Vorgaben der neuen Landesbauordnungen.
Frühere Ausgaben
DIN 106: 1972-11
DIN 106-2: 1980-09, 1980-11
1 Anwendungsbereich
Diese Vornorm gilt für Kalksandvormauersteine und Kalksandverblender, im Folgenden KS-Vormauersteine und KS-Verblender genannt, für Sichtmauerwerk, an das Anforderungen für witterungsbeanspruchtes Mauerwerk gestellt werden. Zusätzlich werden an KS-Verblender Anforderungen hinsichtlich ihrer optischen Beschaffenheit gestellt. KS-Verblender und KS-Vormauersteine werden für tragendes und nichttragendes Mauerwerk, vorwiegend zur Erstellung von Außen- und Innenwänden, verwendet. Hierbei gilt für Wände insbesondere DIN 1053-1. Planelemente und Fasensteine dürfen nur für Dünnbett-Mauerwerk verwendet werden.
Für Mauerwerk aus Planelementen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich.1)
1) Norm ist in Vorbereitung.
3
2 Normative Verweisungen
Diese Vor norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen nur zu dieser Vor norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation (einschließlich Änderungen).
DIN V 106-1:2003-02, Kalksandsteine — Teil 1: Voll-, Loch-, Block-, Hohlblock-, Plansteine, Planelemente, Fasersteine, Bauplatten, Formsteine.
DIN 1053-1, Mauerwerk — Teil 1: Berechnung und Ausführung.
3 Begriffe
Für die Anwendung dieser Norm gelten die in DIN V 106-1:2003-02 angegebenen und die folgenden Begriffe:
3.1 KS-Vormauerstein
KS-Stein mindestens der Druckfestigkeitsklasse 10, der den Nachweis des Frostwiderstandes erbracht hat
3.2 KS-Verblender
KS-Stein mindestens der Druckfestigkeitsklasse 16, an den höhere Anforderungen hinsichtlich der Grenzabmaße und Frostwiderstand als an einen KS-Vormauerstein gestellt und für dessen Herstellung besonders ausgewählte Rohstoffe verwendet werden
3.3 Riemchen
KS-Stein, der für Fassadenbekleidungen verwendet wird und an den die erhöhten Anforderungen für KS-Verblender hinsichtlich Frostwiderstand gestellt werden
4 Anforderungen
4.1 Form
4.1.1 KS-Vormauersteine und KS-Verblender müssen die Gestalt eines von Rechtecken umschreibbaren Körpers haben; dieses gilt nicht für Formsteine. Ihre Sichtflächen dürfen eine strukturierte Oberfläche haben. Für die Maße von Grifföffnungen und Löchern siehe Tabellen 1 und 2 von DIN V 106-1:2003-02.
4.1.2 Für Fasersteine zur Verwendung als Verblendschale für zweischaliges Mauerwerk muss abweichend von DIN V 106-1:2003-02 die Aufstands breite ≥ 90 mm betragen.
4.1.3 Die Breite von Riemchen beträgt 10 mm ≤ b < 90 mm.
4.2 Ausgangsstoffe
Siehe 4.2 von DIN V 106-1:2003-02.
4.3 Griffhilfen und Löcher
Siehe 4.3 von DIN V 106-1:2003-02.
4
4.4 Stirn- und Lagerflächenausbildung
Siehe 4.4.1, 4.4.3 und 4.4.4 von DIN V 106-1:2003-02.
4.5 Maße und Grenzabmaße
4.5.1 Maße
Die Maße für Länge, Breite und Höhe der KS-Vormauersteine und KS-Verblender sind in den Tabellen 1 und 2 angegeben.
Ergänzungssteine mit abweichenden Maßen sind zulässig.
Bei Fassensteinen darf die Fassenbreite 7 mm nicht überschreiten.
| Länge mm | Breite mm | Höhe mm |
|---|---|---|
| 240 | 115c | 52 |
| 300 | 120c | 71 |
| 365 | 150 | 113 (123)d |
| 490 | 175 | 238 (248)d |
| 200 | ||
| 240 | ||
| 300 | ||
| 365 |
a Für KS-Vormauersteine und KS-Verblender, die für Verblendschalen für zweischaliges Mauerwerk verwendet werden, dürfen hiervon abweichende Maße gewählt werden, die jedoch in folgenden Grenzen liegen müssen:
190 mm ≤ Länge ≤ 290 mm;
90 mm ≤ Breite ≤ 115 mm (für Fassensteine muss die Aufstandsweite ≥90 mm betragen);
52 mm ≤ Höhe ≤ 113 mm.
b Steine dürfen auch in den Breiten 214 mm, 265 mm und in den Höhen 175 mm und 198 mm sowie mit den für Sanierungen erforderlichen historischen Steinmaßen hergestellt werden.
c Gilt nicht für Fassensteine.
d Die Klammerwerte gelten nur für Plansteine.
5
— Vornorm —
Tabelle 2 — Nennmaße von Planelementen
| Länge mm |
Breite mm |
Höhe mm |
|---|---|---|
| 498 623 898 998 |
115 | 498 598 623 |
| 120 | ||
| 150 | ||
| 175 | ||
| 200 | ||
| 214 | ||
| 240 | ||
| 265 | ||
| 300 | ||
| 365 |
4.5.2 Grenzabmaße
Die Grenzabmaße sind für KS-Vormauersteine in Tabelle 3 und für KS-Verblender in Tabelle 4 angegeben.
Tabelle 3 — Grenzabmaße bei KS-Vormauersteinen
Maße in mm
| Regelanforderungen | |
|---|---|
| Einzelwerte | ±3 |
| Mittelwerte | ±2 |
| Abweichungen | |
| Höhenmaß bei Voll-, Loch-, Block- und Hohlblocksteinen ≥2 DF | |
| Einzelwerte | ±4 |
| Mittelwerte | ±3 |
| Höhenmaß bei Plansteinen, Planelementen und Fassensteinen: Einzelwerte und Mittelwert | ±1,0 |
| Breitenmaß (Aufstandsbreite) bei Steinen mit strukturierter(n) Oberfläche(n) senkrecht zu dieser(n) | |
| Einzelwerte | −5 |
| Mittelwerte | −4 |
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