标准信息
STANDARD INFORMATION- 标准编号
- DIN 275
- 所属分类
- DIN 德国标准
- 发布机构
- DIN
- 版本年份
- 1997
- 文件语言
- 英语
- 文件格式
- 文件页数
- 6 页
- 文件大小
- 503.04 KB
中文名称为参考译名,文件语言以原文为准。
· 更新:
标准简介
OVERVIEW中文简介
该标准规定了门牌号灯具的一般要求、执行标准、标识方式及外观规格。主要内容包括发光面积、亮度限制、字体规格(依据DIN 1451)、防护等级(IP 44)以及制造商标识要求。
English summary
This standard specifies the general requirements, execution standards, labeling, and appearance specifications for house number luminaires. It covers luminous area, brightness limits, font specifications (based on DIN 1451), protection class (IP 44), and manufacturer marking requirements.
以上为根据文件整理的内容简介。
相关标签
标准内容预览
DOCUMENT PREVIEWHausnummernleuchten
Ausführung
Luminaires for numbers of houses
1 Allgemeines
Eine Hausnummernleuchte ist eine Formleuchte, die so gestaltet ist, daß sie eine bestimmte Hausnummer bei Tag und bei Nacht deutlich erkennen läßt.
Diese Norm enthält grundsätzliche Angaben über die Ausführung von Hausnummernleuchten, ohne deren Bauart im einzelnen festzulegen. Die Anordnung der Hausnummernleuchten richtet sich nach den jeweiligen Vorschriften.
2 Mitgeltende Normen
DIN 1451 Teil 2 (z. Z. noch Entwurf) Schriften; Serifenlose Linear Antiqua, Schrift für den Straßenverkehr
DIN 40 050 (z. Z. noch Entwurf) IP-Schutzarten; Berührungs-, Fremdkörper- und Watterschutz für elektrische Betriebsmittel
3 Bezeichnung
Bezeichnung der Hausnummernleuchte, die dieser Norm entspricht (A):
Hausnummernleuchte DIN 275 - A
4 Ausführung
4.1 Leuchtende Fläche
Mindestens 400 cm² 1)
Die leuchtende Fläche der Leuchte darf zur Blendungsbegrenzung eine Leuchtdichte von
2000 cd/m² in dunklen Straßen (Anliegerstraßen)
8000 cd/m² in hellen Straßen (Hauptverkehrsstraßen)
nicht überschreiten.
An der Hausnummernleuchte ist vom Hersteller die für das Einhalten dieser Forderungen zulässige maximale Lampenleistung anzugeben.
4.2 Beschriftung
| Hausnummern mit und ohne Richtungspfeil | ohne Buchstabenzusatz | mit Buchstabenzusatz | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| einsteilig | zweistellig | dreistellig | einsteilig | zweistellig | dreistellig | |
| Beispiel | 1 | 23 | 456 | 7A | 89B | 230C |
| Ziffern Schrift | B 126 nach DIN 1451 Teil 2*) | B 126 nach DIN 1451 Teil 2*) | A 126 nach DIN 1451 Teil 2*) | B 126 nach DIN 1451 Teil 2*) | A 126 nach DIN 1451 Teil 2*) | A 98 nach DIN 1451 Teil 2*) |
| Buchstaben | - | - | - | B 63 nach DIN 1451 Teil 2*) | B 63 nach DIN 1451 Teil 2*) | B 49 nach DIN 1451 Teil 2*) |
| *) Z. Z. noch Entwurf | ||||||
1) Bei der Berechnung der leuchtenden Fläche der Hausnummernleuchte sind fertigungstechnisch bedingte Abrundungen von Kanten bis zu max. r = 20 mm nicht zu berücksichtigen.
Fortsetzung Seite 2
Normenausschuß Lichttechnik (FNL) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
1
Seite 2 DIN 275
Sofern der Beschriftungstext es erfordert, können bei Ziffern die Schriftgröße 77 mm und bei Kleinbuchstaben die Schriftgrößen 63 und 77 mm angewendet werden.
Bei Verwendung von selbstklebenden sowie ähnlich vorgefertigten Ziffern und Buchstaben ist die Engschrift (A) nach DIN 1451 Teil 2*) in den Schriftgrößen 49 und 63 mm für Großbuchstaben, in den Schriftgrößen 63 und 77 mm für Kleinbuchstaben und in den Schriftgrößen 77, 98 und 126 mm für Ziffern bevorzugt anzuwenden.
5 Beschaffenheit
Hausnummernleuchten sind dauerhaft, lichttechnisch einwandfrei und in Schutzart IP 44 nach DIN 40 050*) auszuführen. Die Nummer und gegebenenfalls der Richtungspfeil sollen sich schwarz von der Leuchtfläche abheben und wetterfest auf dieser aufgebracht sein.
6 Kennzeichnung
Hausnummernleuchten, bei der die Ausführung der Norm entspricht, sind mit DIN 275 in Verbindung mit dem Herstellerzeichen zu versehen (nicht auf der Leuchtfläche).
Mit dieser Kennzeichnung wird bestätigt, daß die Ausführung der Hausnummernleuchte der Norm entspricht.
Weitere Unterlagen
VDE 0710 Vorschriften für Leuchten mit Betriebsspannungen unter 1000 V
*) Z. Z. noch Entwurf
2
8.2 Reagenzien
- Silbernitrat AgNO3
- Salpetersäure, konzentriert, HNO3 (ρ = 1,40 bis 1,42 g/cm3)
- Silbernitratlösung: In 100 ml Wasser werden 0,5 g Silbernitrat gelöst und mit einigen Tropfen Salpetersäure versetzt.
8.3 Durchführung und Auswertung
100 g wäßrige Magnesiumchloridlösung oder 50 g festes Magnesiumchlorid nach Tabelle 1, jeweils eingewogen auf 0,0001 g, werden in einem 400-ml-Becher (hohe Form) mit 200 ml Wasser versetzt. Nach 15minütigem intensivem Rühren wird durch ein Filterpapier DIN 53 135 – 2b in einen 500-ml-Meßkolben filtriert. Der Filterrückstand wird mit heißem Wasser chloridfrei gewaschen (mit Silbernitratlösung prüfen). Das Filtrat dient zur Bestimmung des Gehaltes an wasserlöslichen Bestandteilen und des pH-Wertes. Filter und Inhalt werden in einem zuvor geglühten und gewogenen Tiegel getrocknet und verascht. Anschließend wird 15 Minuten bei (1000 ± 25) °C geglüht. Tiegel und Inhalt läßt man im Exsikkator auf Raumtemperatur abkühlen und wiegt danach den Glührückstand auf 0,0001 g aus. Die wasserunlöslichen Bestandteile werden als Massenanteil w(WB) in % nach folgender Gleichung berechnet:
w(WB) = mA · 100 / mE (1)
Hierin bedeuten:
mA Auswaage in g,
mE Einwaage an wäßriger Magnesiumlösung bzw. festem Magnesiumchlorid in g.
9 Bestimmung der wasserlöslichen Bestandteile und des pH-Wertes
Das im 500-ml-Meßkolben befindliche Filtrat nach Abschnitt 8.3, das die wasserlöslichen Bestandteile enthält, wird mit Wasser bis zur Marke aufgefüllt.
9.1 Magnesiumchlorid MgCl2
9.1.1 Reagenzien
- Ammoniumchlorid NH4Cl
- Ammoniaklösung, konzentriert, NH3 (ρ = 0,91 g/cm3)
- Ammoniumchloridpuffer: 70 g Ammoniumchlorid und 570 ml Ammoniaklösung werden mit Wasser zu 1000 ml gelöst. Die Lösung ist in einer Polyethylenflasche aufzubewahren.
- Eriochromschwarz T: 2-Hydroxy-1-(1'-hydroxy-2-azonaphthyl)-6-nitronaphthalin-4-sulfonsäure, Natriumsalz
- Eriochromschwarz-T-Indikator: 1 g Eriochromschwarz T wird mit 100 g Natriumchlorid vermahlen.
- EDTE: Ethylendiamintetraessigsäure, Natriumsalz, Dihydrat bei 80 °C bis zur Massekonstanz getrocknet.
- EDTE-Lösung in einer Stoffmengenkonzentration von etwa c(2) = 0,05 mol/l; 18,61 g EDTE werden in Wasser zu 1000 ml gelöst. Die Lösung ist in einer Polyethylenflasche aufzubewahren. Der Titer dieser Lösung ist mit Zinklösung, c = 0,01 mol/l, z. B. Zink-Maßlösung, zu bestimmen (siehe Abschnitt 9.1.2).
- Natriumsulfid Na2S · nH2O
- Triethanolamin N(CH2CH2OH)3 (ρ = 1,12 g/cm3)
- Triethanolaminlösung 1 + 4
- Kaliumcyanid KCN; Vorsicht! Die Labor-Richtlinien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie3) sind zu beachten.
9.1.2 Einstellen der EDTE-Lösung, c = 0,05 mol/l
50 ml der Zinklösung werden abpipettiert, auf 100 ml verdünnt und der pH-Wert der Lösung mit Ammoniumchloridpuffer auf 10 (überprüfen) eingestellt. Nach Zugabe von etwa 0,1 g Eriochromschwarz-T-Indikator wird unter ständigem Rühren, z. B. mit Magnetrührer, auf einer weißen Unterlage gegen einen weißen Hintergrund (Abstand etwa 10 cm) mit der einzustellenden EDTE-Lösung bis zum Umschlag von Rot nach Blau titriert. Der Titer T wird nach folgender Gleichung berechnet:
T = VZn · TZn / 5 · V (2)
Hierin bedeuten:
TZn Titer der Zinklösung,
VZn vorgelegtes Volumen der Zinklösung, c = 0,01 mol/l, in ml,
V Verbrauch an einzustellender EDTE-Lösung, c = 0,05 mol/l, in ml.
Als Titer T ist das Mittel aus 3 Bestimmungen zu verwenden.
9.1.3 Durchführung und Auswertung
Von der nach Abschnitt 9 hergestellten Lösung werden zur Untersuchung wäßriger Magnesiumchloridlösung 50 ml, und zur Untersuchung festen Magnesiumchlorids 100 ml in einen 500-ml-Meßkolben pipettiert und mit Wasser bis zur Marke aufgefüllt. Von dieser Lösung werden 10 ml in einen 250-ml-Meßbecher (hohe Form) pipettiert und auf etwa 100 ml verdünnt. Der pH-Wert der Lösung wird mit Ammoniumchloridpuffer auf 10 (überprüfen) eingestellt. Der pH-Wert muß vor und nach der Titration 10 betragen. Nach Erwärmen auf etwa 60 °C und Zugabe von etwa 0,1 g Eriochromschwarz-T-Indikator wird unter ständigem Rühren, z. B. mit Magnetrührer, auf einer weißen Unterlage gegen einen weißen Hintergrund (Abstand etwa 10 cm) mit EDTE-Lösung, c = 0,05 mol/l, titriert. Der Umschlag erfolgt von Rot nach Blau.
Parallel ist der Blindwert zu bestimmen.
Es dürfen auch andere gebräuchliche Indikatoren verwendet werden. Die Titration wird durch Spuren von Eisen, Mangan, Zink und Kupfer gestört. Je nach Art und Menge der störenden Elemente werden der Lösung vor der Titration 10 Tropfen zehnprozentiger Natriumsulfidlösung, Triethanolaminlösung 1 + 4 oder eine Spatelspitze Kaliumcyanid zugesetzt. Der ermittelte Anteil an Magnesium w(Mggesamt) umfaßt die an Chlorid und an Sulfat gebundenen Magnesiumanteile. Das Ergebnis enthält ferner den bei der Titration mitbestimmten Gehalt an Calcium entsprechender wasserlöslicher Salze. Liegt das Prüfug als wäßrige Magnesiumchloridlösung vor, so errechnet sich der Gesamtgehalt an Magnesium als Massenanteil w(Mggesamt) in % nach folgender Gleichung:
w(Mggesamt) = 0,6076 · (V1 − B) · T · 100 / mE (3)
Ist das Prüfug festes Magnesiumchlorid, so errechnet sich der Gesamtgehalt an Magnesium als Massenanteil w(Mggesamt) in % nach folgender Gleichung:
w(Mggesamt) = 0,3038 · (V2 − B) · T · 100 / mE (4)
2) Siehe DIN 32 625.
3) Zu beziehen durch die Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie, Postfach 280, 6900 Heidelberg 1.
3
Seite 4 DIN 273 Teil 2
In den Gleichungen (3) und (4) bedeuten:
V1 Verbrauch an EDTE-Lösung, c = 0,05 mol/l, bei der Bestimmung von wäßriger Magnesiumchloridlösung, in ml,
V2 Verbrauch an EDTE-Lösung, c = 0,05 mol/l, bei der Bestimmung von festem Magnesiumchlorid, in ml,
T Titer der EDTE-Lösung nach Abschnitt 9.1.2,
mE Einwaage an wäßriger Magnesiumchloridlösung bzw. festem Magnesiumchlorid nach Abschnitt 8.3, in g.
Der Gehalt an Magnesiumchlorid errechnet sich aus dem Gesamtgehalt an Magnesium und dem Gehalt an sulfatge bundenem Magnesium (siehe Abschnitt 9.2) als Differenz der Massenanteile in % nach folgender Gleichung:
w(MgCl2) = 3,9173 · w(Mggesamt) − w(MgMgSO4) (5)
9.2 Magnesiumsulfat MgSO4
Der Gehalt an Magnesiumsulfat wird über den nach Abschnitt 9.4.3 bestimmten Sulfatgehalt der wäßrigen Magnesiumchloridlösung bzw. des festen Magnesiumchlorids als Massenanteil w(MgSO4) in % nach folgender Gleichung berechnet:
w(MgSO4) = 1,253 · w(SO42−) (6)
Hierin bedeutet:
w(SO42−) Massenanteil an Sulfat nach Abschnitt 9.4.3 der wäßrigen Magnesiumchloridlösung bzw. des festen Magnesiumchlorids in %.
Der Gehalt an sulfatge bundenem Magnesium wird als Massenanteil w(MgMgSO4) in % nach folgender Gleichung berechnet:
w(MgMgSO4) = 0,2019 · w(MgSO4) (7)
Hierin bedeutet:
w(MgSO4) Massenanteil an Magnesiumsulfat in %.
9.3 Alkalichloride
9.3.1 Geräte
Für die Bestimmung von Natriumchlorid und Kaliumchlorid wird als Referenzverfahren die Atomemissionsspektrometrie angewendet. Als Alternativverfahren ist der Einsatz der Atomabsorptionsspektrometrie (AAS) möglich. Für die Atomemissionsspektrometrie ist ein Flammenphotometer zu verwenden, mit dem die Intensitäten der Natriumlinie bei 589,3 nm und der Kaliumlinie bei 768,2 nm gemessen werden können.
9.3.2 Reagenzien
- Natriumchlorid NaCl, bei 105 °C bis zur Massekonstanz getrocknet
- Natriumchlorid-Stammlösung: 1,0000 g Natriumchlorid wird in Wasser gelöst und zu 1000 ml aufgefüllt. Die Lösung ist in einer Polyethylenflasche aufzubewahren. Sie enthält 1 mg NaCl je ml.
- Kaliumchlorid KCl, bei 105 °C bis zur Massekonstanz getrocknet
- Kaliumchlorid-Stammlösung: 1,0000 g Kaliumchlorid wird in Wasser gelöst und zu 1000 ml aufgefüllt. Die Lösung ist in einer Polyethylenflasche aufzubewahren. Sie enthält 1 mg KCl je ml.
- Calciumsulfat-2-hydrat CaSO4 · 2 H2O, gefällt
- Calciumsulfat-Stammlösung: 0,2530 g Calciumsulfat-2 H2O werden in Wasser gelöst und zu 1000 ml aufgefüllt. Die Lösung ist in einer Polyethylenflasche aufzubewahren. Sie enthält 0,2 mg CaSO4 je ml.
- Magnesiumchlorid-6-hydrat MgCl2 · 6 H2O
9.3.3 Natriumchlorid NaCl
9.3.3.1 Aufstellen der Eichgeraden
In fünf 250-ml-Meßkolben werden zunächst jeweils 5 ml Kaliumchlorid-Stammlösung, 5 ml Calciumsulfat-Stammlösung und 1 g Magnesiumchlorid gegeben. Darauf werden den einzelnen Meßkolben aus einer geeichten Bürette folgende Volumina an Natriumchlorid-Stammlösung zuge setzt:
| Meßkolben | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| NaCl-Stammlösung in ml | 0 | 5 | 10 | 15 | 20 |
Danach werden die Meßkolben bis zur Marke mit Wasser aufgefüllt. Bei einer Einwaage von 100,0000 g MgCl-Lösung bzw. 50,0000 g festem MgCl sowie einer Abnahme von 20 ml der Lösung nach Abschnitt 9 und einer Verdünnung nach Abschnitt 9.3.3.2 entsprechen die Meßwerte der Meßkolben 1 bis 5 folgenden Massenanteilen an Natriumchlorid:
| Meßkolben | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| w(NaCl) in % | 0,00 | 0,50 | 1,00 | 1,50 | 2,00 |
Wird ein Photometer ausreichender Konstanz verwendet, so ist eine vollständige Aufnahme der Eichkurve nur gelegentlich erforderlich. Bei jeder Analyse sind jedoch die Meßwerte der Meßkolben 1 und 5 zu überprüfen. Ausreichende Konstanz liegt vor, wenn bei der Verwendung derselben Eichlösungen nach erneuter Einstellung des Nullpunktes mit Wasser dieselbe Eichkurve erhalten wird.
9.3.3.2 Durchführung und Auswertung
Liegt als Prüfgut wäßrige Magnesiumchloridlösung vor, so wird zur Bestimmung des Gehaltes an Natriumchlorid eine Lösung verwendet, die man durch Auffüllen von 20 ml der Lösung nach Abschnitt 9 auf 1000 ml erhält. Im Falle von festem Magnesiumchlorid als Prüfgut wird zur Bestimmung des Gehaltes an Natriumchlorid eine Lösung verwendet, die man durch Auffüllen von 20 ml der Lösung nach Abschnitt 9 auf 500 ml erhält. Die jeweilige Lösung wird im Flammenphotometer vermessen. Der abgelesene Skalenwert ergibt anhand der Eichkurve nach Abschnitt 9.3.3.1 den Gehalt an Natriumchlorid.
9.3.4 Kaliumchlorid KCl
9.3.4.1 Aufstellen der Eichgeraden
In fünf 250-ml-Meßkolben werden zunächst jeweils 5 ml Natriumchlorid-Stammlösung, 5 ml Calciumsulfat-Stammlösung und 1 g Magnesiumchlorid gegeben. Darauf werden den einzelnen Meßkolben aus einer geeichten Bürette folgende Volumina an Kaliumchlorid-Stammlösung zuge setzt:
| Meßkolben | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| KCl-Stammlösung in ml | 0 | 5 | 10 | 15 | 20 |
Danach werden die Kolben bis zur Marke mit Wasser aufgefüllt. Bei einer Einwaage nach Abschnitt 9.3.3.1 sowie einer Abnahme von 20 ml der Lösung nach Abschnitt 9 und einer Verdünnung nach Abschnitt 9.3.3.2 entsprechen die Meßwerte der Meßkolben 1 bis 5 folgenden Massenanteilen an Kaliumchlorid:
| Meßkolben | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| w(KCl) in % | 0,00 | 0,50 | 1,00 | 1,50 | 2,00 |
Wird ein Photometer ausreichender Konstanz verwendet, so ist eine vollständige Aufnahme der Eichkurve nur gelegentlich erforderlich. Bei jeder Analyse sind jedoch die Meßwerte der Meßkolben 1 bis 5 zu überprüfen. Ausrei-
4
9.3.4.2 Durchführung und Auswertung
Die flammenphotometrische Bestimmung erfolgt in der nach Abschnitt 9.3.3.2 hergestellten Lösung. Der abgelesene Skalenwert ergibt anhand der Eichkurve nach Abschnitt 9.3.4.1 den Gehalt an Kaliumchlorid.
9.4 Sulfat SO42−
9.4.1 Reagenzien
- Salzsäure, konzentriert, HCl (ρ = 1,18 bis 1,19 g/cm3)
- Salzsäure, verdünnt, 1 + 11
- Bariumchlorid-2-hydrat BaCl2 · 2 H2O
- Bariumchloridlösung: 120 g Bariumchlorid werden mit Wasser zu 1000 ml gelöst.
- Silbernitratlösung: Es ist dieselbe Lösung wie in Abschnitt 8.2 zu verwenden.
9.4.2 Geräte
- Platintiegel
- elektrischer Ofen, einstellbar auf (800 ± 25) °C
- Exsikkator mit Trockenmittel
9.4.3 Durchführung und Auswertung
Liegt als Prüfgut wäßrige Magnesiumchloridlösung vor, so werden zur Bestimmung des Sulfatgehaltes 25 ml von der nach Abschnitt 9 hergestellten Lösung in einen 400-ml-Becher pipettiert. Im Falle von festem Magnesiumchlorid als Prüfgut werden 50 ml der Lösung nach Abschnitt 9 für die Bestimmung verwendet. Die jeweilige Lösung wird mit Wasser auf etwa 250 ml verdünnt und mit verdünnter Salzsäure auf einen pH-Wert von 2,0 bis 2,5 eingestellt. In die siedende Lösung werden unter kräftigem Rühren tropfenweise je nach dem erwarteten Bariumsulfatgehalt 3 bis 5 ml heiße Bariumchloridlösung gegeben (1 ml Bariumchloridlösung auf 100 mg Bariumsulfat). Damit sich der Niederschlag gut ausbilden kann, läßt man noch weitere 15 Minuten sieden. Nach Stehen über Nacht wird der Niederschlag durch ein Filterpapier DIN 53 135 – 2 d filtriert und mit siedendem Wasser chloridfrei gewaschen (mit Silbernitratlösung prüfen). Filter und Inhalt werden in einen zuvor geglühten und gewogenen Platintiegel übergeführt und bei vollem Luftzutritt vorsichtig verascht. Abschließend wird bei (800 ± 25) °C bis zur Massekonstanz (± 0,0005 g) geglüht. Tiegel und Inhalt läßt man im Exsikkator auf Raumtemperatur abkühlen und wiegt danach den Glührückstand auf 0,0001 g aus. Liegt als Prüfgut wäßrige Magnesiumchloridlösung vor, so errechnet sich der Sulfatgehalt als Massenanteil w(SO42−) in % nach folgender Gleichung:
w(SO42−) = (8,232 · mA1 · 100) / mE (8)
Im Falle von festem Magnesiumchlorid als Prüfgut errechnet sich der Sulfatgehalt als Massenanteil w(SO42−) in % nach folgender Gleichung:
w(SO42−) = (4,116 · mA2 · 100) / mE (9)
In den Gleichungen (8) und (9) bedeuten:
- mA1 Auswage an Bariumsulfat in wäßriger Magnesiumchloridlösung als Prüfgut in g,
- mA2 Auswage an Bariumsulfat in festem Magnesiumchlorid als Prüfgut in g,
- mE Einwage an wäßriger Magnesiumchloridlösung bzw. festem Magnesiumchlorid nach Abschnitt 8.3 in g.
Der entsprechende Magnesiumsulfatgehalt errechnet sich nach der in Abschnitt 9.2 angegebenen Gleichung.
9.5 pH-Wert
Der pH-Wert der die wasserlöslichen Bestandteile enthaltenden Lösung nach Abschnitt 9 wird elektrometrisch oder mit Indikatoren, z. B. in Form von Reagenzpapier (Indikatorpapier), geprüft, deren Umschlagsgebiete in einem pH-Bereich von 6,0 bis 10,0 liegen.
10 Prüfzeugnis
Das Prüfzeugnis über eine vollständige Prüfung von Magnesiumchlorid muß unter Hinweis auf diese Norm folgende Angaben enthalten:
- a) Art und äußere Beschaffenheit,
- b) Einzelheiten über Probenahme,
- c) Massenanteile in % von
- Magnesiumchlorid MgCl2,
- wasserunlöslichen Stoffen,
- Alkalichloriden NaCl + KCl,
- Magnesiumsulfat MgSO4.
- d) pH-Wert,
- e) zusammenfassende Beurteilung,
- f) Prüfdatum.
5
Anhang A
Zusätzliche Prüfungen
Über die Prüfung der in Abschnitt 5 festgelegten Anforderungen hinaus können folgende chemische Prüfungen durchgeführt werden:
A.1 Bestimmung des Calciumgehaltes
Der Gehalt an Calcium ist mit Hilfe eines geeigneten Verfahrens zu ermitteln. Der so erhaltene Wert kann auf Sulfat umgerechnet werden. Gegebenenfalls ist hieran eine Sulfatbilanz anzuschließen.
A.2 Bestimmung der Gesamthärte
Zur Ermittlung der Gesamthärte werden 50 ml wässrige Magnesiumchloridlösung, gewogen auf 0,001 g, mit 50 ml Salzsäure von c = 0,1 mol/l versetzt, diese auf 500 ml aufgefüllt und 50 ml davon mit Natronlauge von c = 0,1 mol/l zurücktitriert.
Bei festem Magnesiumchlorid werden 10 g, gewogen auf 0,0001 g, in 50 ml Salzsäure von c = 0,1 mol/l gelöst und auf 200 ml aufgefüllt. 50 ml dieser Lösung werden mit Natronlauge von c = 0,1 mol/l zurücktitriert.
Die ermittelte Gesamthärte wird als Massenanteil des Magnesiumoxids w(MgO) in % angegeben.
Zitierte Normen und andere Unterlagen
| DIN 272 | Magnesieestriche (Estriche aus Magnesiemörtel) |
| DIN 273 Teil 1 | Ausgangsstoffe für Magnesiestriche; Kaustische Magnesia |
| DIN 18 560 Teil 1 | Estriche im Bauwesen; Begriffe, Allgemeine Anforderungen, Prüfung |
| DIN 18 560 Teil 2 | Estriche im Bauwesen; Estriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) |
| DIN 32 625 | Größen und Einheiten in der Chemie; Stoffmenge und davon abgeleitete Größen, Begriffe und Definitionen |
| DIN 53 135 | Filterpapiere für chemische Analysen; Einteilung, Bezeichnung, Haupteigenschaften, Prüfverfahren |
| Labor-Richtlinien der Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie | |
Weitere Normen
| DIN 18 560 Teil 3 | (z. Z. Entwurf) | Estriche im Bauwesen; Verbundestriche |
| DIN 18 560 Teil 4 | (z. Z. Entwurf) | Estriche im Bauwesen; Estriche auf Trennschicht |
Frühere Ausgaben
DIN 273 Teil 2: 06.43; 07.63
Änderungen
Gegenüber der Ausgabe Juli 1963 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Anforderungen an Magnesiumchlorid wurden dem Stand der Technik entsprechend geringfügig erhöht.
b) Die Prüfverfahren wurden in Abstimmung mit DIN 273 Teil 1 über Kaustische Magnesia präzisiert und teilweise vereinfacht.
Internationale Patentklassifikation
C 04 B 17/00
C 01 F 5/30
6
预览内容由文件识别整理,表格、公式及文字请以原始文件为准。
原文图片预览
PAGE IMAGES下载标准文件
DIN 275
英语 · PDF · 6 页 · 503.04 KB



